Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert das neue staatliche Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom als unsozial. „Von dem neuen Förderprogramm profitieren nur Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden – also genau diejenigen, die eher mehr verdienen und bereits von anderen Förderungen profitiert haben, zum Beispiel von der E-Autokaufprämie. Die Förderung ist somit alles andere als sozial“, sagte Verbraucherschützer Gregor Kolbe. Das Förderprogramm startet am Dienstag.
Im Topf sind bis zu 500 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte, bereits jetzt zeige sich ein enormes Interesse an der Förderung. Anträge können von Dienstag an online bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Dabei gilt das „Windhundprinzip“: wenn der Fördertopf alle ist, ist er alle.
Gefördert wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. „So wird der selbst erzeugte Solarstrom optimal für das Laden des Elektroautos genutzt und ein maximaler Beitrag für den Klimaschutz im Verkehrsbereich erreicht.“
Laut Ministerium und KfW gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro – für Eigentümern von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein E-Auto bestellt haben. Kritisch ist aus Sicht der Verbraucherzentrale auch, dass Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen mit Stellplätzen die Förderung nicht in Anspruch nehmen könnten.
Der Umstieg auf die Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle in der Strategie der Bundesregierung, um Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Dieser gilt als ein „Sorgenkind“. Eine wichtige Bedeutung habe die Versorgung der E-Autos mit Strom, der zu einem möglichst hohen Anteil durch erneuerbare Energien erzeugt werde, heißt es in der Förderrichtlinie. Das Ziel der neuen Förderung: Möglichst viele E-Auto-Nutzer sollen ihr Fahrzeug mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
So funktioniert die Förderung
Photovoltaikanlagen leisteten bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien, heißt es in der Richtlinie weiter. Die Möglichkeiten, den lokal erzeugten Strom vor Ort zu verbrauchen, können durch stationäre Batteriespeicher optimiert werden. „Da Photovoltaik mittags am meisten Strom erzeugt, der Strombedarf der Haushalte aber morgens und abends Spitzenwerte erreicht, kann durch die Integration eines stationären Speichers der Eigennutzungsanteil für das Laden des eigenen Elektrofahrzeugs erhöht werden.“ Eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation verbessere zudem die Netzstabilität und verringere die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Der Bund hat den Einbau von Ladestationen bereits früher gefördert.
Der maximale Zuschuss von 10.200 Euro macht nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft rund ein Drittel der Gesamtkosten für die Kombination aus. Die Höchst-Fördersumme kann laut Ministerium nur erhalten, wer den Akku seines Fahrzeugs auch zum Entladen freigibt. Der Akku kann so als kleiner Teil einer Reserve dienen, aus dem im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen kann oder im eigenen Haus benutzt wird – das bedeutet bidirektionales Laden. Ohne diese Variante liegt der Förderhöchstbetrag bei 9600 Euro.
Der Zuschuss setzt sich nach Angaben der KfW aus folgenden Teilbeträgen zusammen: für die Ladestation bekommt man 600 Euro pauschal, bei einer bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro. Für die Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro pro Kilowatt Spitzenleistung und maximal 6000 Euro, für den Solarstromspeicher 250 Euro pro Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität und maximal 3000 Euro. Das bedeutet, die Höhe des Zuschusses hängt vom Leistungsumfang der installierten PV-Anlage sowie des Solarstromspeichers ab und ist gedeckelt.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sagte, die Solarstromanlage auf dem Dach, eine Solartankstelle vor der Haustür und ein Solarstromspeicher im Keller bildeten ein „Dreamteam“. Bei der Förderung gebe es aber in Details Nachbesserungsbedarf. So empfiehlt der Verband, dass der geforderte Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges nicht bereits bei Antragsstellung erbracht werden müsse.